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Was tun und lassen im Trennungsjahr vor der Scheidung?

Was tun und lassen im Trennungsjahr vor der Scheidung?

Seinen eigenen Traum von Frau, Haus und Kind aufzugeben, ist mitunter wohl das schwerste, was einem im Leben unterkommen kann. Umso schwieriger ist es, wenn es nicht „nur“ um das Ende einer Beziehung geht, sondern sogar um das Aus einer Ehe. Rechtsanwalt Niklas Clamann erklärt im Gentleman-Blog, welche Regeln für das Trennungsjahr gelten und gibt praktische Ratschläge für eine Scheidung im Guten.

Emotionen erschweren eine anständige Trennung

Eine Ehe durch Scheidung zu beenden ist eine Entscheidung, die von beiden Parteien zusammen gut durchdacht werden muss. Sie setzt voraus, dass man Verantwortung für sein Leben, sein Handeln und seine Familie übernimmt und sich eingesteht, dass es gesünder für die zwischenmenschliche Zukunft mit seiner Noch-Ehefrau ist, wenn man getrennte Wege geht.

Dabei höflich zu bleiben und sich angemessen zu benehmen ist mitunter ein schwierigeres Unterfangen als gedacht, wenn die Emotionen hochkochen. Deswegen gibt es, einiges zu beachten, sofern der große Schritt vollzogen werden soll.

Schritte für eine einvernehmliche Scheidung

Die eheliche Lebensgemeinschaft und die Familie werden in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. Deswegen muss für eine Ehescheidung zunächst vor Gericht bewiesen werden, dass die Ehe gescheitert ist. Dies macht man natürlich nicht, indem man Un-gentlemanlike anfängt sich vor Gericht anzuschreien und seine dreckige Wäsche zu waschen.

Nein, unsere Rechtsordnung stellt die Vermutung auf, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn beide Ehepartner mindestens ein Jahr räumlich getrennt „von Tisch und Bett“ gelebt haben. Dieses erste Jahr nach der Trennung nennt sich Trennungsjahr und nach Ablauf dieses Trennungsjahres wird davon ausgegangen, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet wird, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. 

Regeln für das Trennungsjahr

Damit dieses erste Jahr nach der Scheidung reibungslos abläuft, und der Scheidung nichts mehr im Wege steht, gilt es, einiges zu beachten: 

1. Start des Trennungsjahres schriftlich fixieren

Um einen klaren Beginn ausmachen zu können, empfiehlt es sich, den Zeitpunkt des Anfangs des Trennungsjahres schriftlich festzuhalten. Grundsätzlich kennzeichnet ansonsten der Auszug des einen Ehepartners den Beginn des Trennungsjahres.  Ein Auszug ist neben der emotionalen Komponente selbstverständlich auch eine finanzielle Entscheidung. Hier gilt es abzuwägen, was das Beste für die Familie ist, vor allem für etwaige Kinder. Diese sollten die Chance haben, in ihrem vertrauten Zuhause wohnen zu bleiben (an dieser Stelle sei erwähnt, dass es nach einer Trennung sinnvoll ist, sich mit den verschiedenen Kinder-Umgangsmodellen vertraut zu machen).

2. Räumliche Trennung (auch in der eigenen Wohnung)

Ein Trennungsjahr kann auch in derselben Ehewohnung stattfinden, wobei jedoch beachtet werden muss, die Räumlichkeiten aufzuteilen, und jeden einzelnen Raum dem einen oder dem anderen Ehegatten zuzuordnen. Grund hierfür ist, dass jeder Ehepartner in diesem Jahr eigenständig seinen eigenen Haushalt und sein eigenes Leben führen muss, um zu beweisen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich gescheitert ist. Räumlichkeiten wie die Küche sind nur schwerlich aufzuteilen, weswegen diese (zeitlich) unabhängig voneinander genutzt werden muss. Hier gilt es sich abzusprechen (genauso wie bei der Kindererziehung), solche Absprachen sollten aber nicht über das Maß normaler Untermieter oder Mitbewohner einer Zeck-Wohngemeinschaft hinausgehen. Gerade wenn vorher der Haushalt aufgeteilt gewesen ist, gilt es nun, sich wie Erwachsene an die allgemeinen Anstandsregeln zu halten und seinen Mann zu stehen. Kochen, putzen, Wäsche waschen; all dies muss Mann von nun an allein bewältigen.

3. Was passiert bei einem Rückfall?

Auch wenn man grundsätzlich zu seinen Entscheidungen stehen soll, sind wir letztlich auch nur Menschen, sodass an dieser Stelle auf die Möglichkeit des „Rückfalls“ eingegangen werden soll. Damit sei an dieser Stelle gemeint, dass man, obwohl man getrennt ist, miteinander intim wird oder nach außen hin gemeinsam als Ehepaar in Erscheinung tritt. Das kann passieren und beendet nicht sofort das Trennungsjahr. Erst wenn dies mehrmals über einen längeren Zeitraum passiert, wurde das Trennungsjahr unterbrochen. Dies ist nicht immer eindeutig abzugrenzen, und liegt letztlich in der Verantwortung des Gerichts. Deshalb sei der Rat an dieser Stelle: Gelegentliche Hilfe und sich besuchen ist erlaubt. Wenn Sie aber schon wissen, dass sie sich auf jeden Fall scheiden lassen wollen, vermeiden Sie solche „Rückfälle“, ansonsten spielen Sie nur mit den Gefühlen Ihrer Noch-Ehefrau. Wenn Sie natürlich doch noch Hoffnung sehen Ihre Ehe zu retten und daran glauben, dass es nur eine kurzfristige Trennung war, ist die Situation eine andere.

Es gilt jedoch immer zu beachten: Nutzen Sie sich nicht gegenseitig aus! Verletze Gefühle sorgen vor Gericht für einiges an Drama.

4. Trennungsunterhalt

An dieser Stelle sei außerdem der sogenannte Trennungsunterhalt erwähnt. Denn auch, wenn jeder Ehepartner finanziell unabhängig von dem anderen haushalten muss, ist der besserverdienende Ehegatte dem anderen zur Zahlung dieses Unterhalts verpflichtet, damit der Standard der ehelichen Lebensverhältnisse aufrechterhalten werden kann. Der besserverdienende Ehegatte sollte sich darauf einstellen, diesen Unterhalt zahlen zu müssen.

Das Thema Geld ist leider häufig ein Konfliktpunkt. Lassen Sie es aber gar nicht erst so weit kommen! Es geht hier darum, die beste Lösung für Ihre Familie zu finden. Entscheiden Sie also gemeinsam, dass die Ehe (nicht) mehr zu retten ist und gehen Sie nicht im Streit auseinander, sondern als gutes Beispiel für Ihren sozialen Kreis voran, indem Sie mit Anstand und Kompromissbereitschaft glänzen! 

Der Autor


Niklas Clamann ist Rechtsanwalt in Münster (Westf.). Er ist mit seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Familien- und Scheidungsrechts spezialisiert. Seine Website und weitere Informationen zu dem Thema Scheidung und Trennungsjahr finden Sie unter:
www.online-scheidung-deutschland.de

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