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Zum Wohle der Kinder

Vater, Vorbild, Gentleman – Das Umgangsrecht nach einer Scheidung

Vater, Vorbild, Gentleman – Das Umgangsrecht nach einer Scheidung

Eine Scheidung von der Partnerin wird insbesondere dann zu einer großen emotionalen Herausforderung, wenn man ein gemeinsames Kind hat. Denn je nach Alter des Kindes bleibt der Kontakt mit der Ex auch nach der Trennung unweigerlich bestehen. Ob man sich nach der Trennung nun noch gut versteht oder nicht, es müssen Kompromisse zu Besuchszeiten, Feiertagen und Ferien her. Rechtsanwalt Niklas Clamann erklärt im Gentleman-Blog, wie das Umgangsrecht gesetzlich geregelt ist und gibt Ratschläge, wie Geschiedene damit umgehen sollten.

Ein Gentleman übernimmt Verantwortung 

Die Familiensituationen von geschiedenen Eheleuten sind so vielfältig wie die Ehen selbst, doch eines bleibt gleich: Ein Gentleman kommt seiner Verantwortung nach, ob sie beruflicher oder privater Natur ist. Er ist stets ein zuverlässiger Vater und sorgt sich um seine Familie. Damit das möglichst gut gelingt, sind einige Empfehlungen und rechtliche Hinweise zu beachten:

Was sagt das Gesetz zum Umgangsrecht?

Die Trennung der Eltern kann für Kinder eine sehr belastende und sogar traumatische Erfahrung sein. Im Falle einer Scheidung braucht das Kind für seine Entwicklung weiterhin beide Elternteile. Das Recht zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind besteht deshalb unabhängig davon, ob Sie sich das Sorgerecht mit Ihrer Ex-Partnerin teilen oder nicht. 

Auch im Falle eines alleinigen Sorgerechts hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht (!) zum Umgang mit dem Kind. Das Kind wiederum hat einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. 

Wie der Kontakt zum Umgangsberechtigten konkret ausgestaltet wird, regelt das Gesetz allerdings nicht. Diese Entscheidung liegt deshalb grundsätzlich bei den Eltern. Sie sollen sich ohne Einfluss des Gerichts über Häufigkeit, Dauer und Ort des Besuchs einigen. 

Vereinbarungen mit der Ex

Ganz gleich, wie die Beziehung endete: Oberstes Ziel ist es, sich mit der Ex-Partnerin auf eine zufriedenstellende Umgangsregelung zu einigen. Insbesondere, wenn es um die gemeinsamen Kinder geht, sind persönliche Machtspielchen fehl am Platz. Ihr Kind steht nun im Vordergrund und möchte wissen, dass es sich trotz der Scheidung in Sicherheit wiegen kann.

Wie die Besuche ausgestaltet werden, hängt vom Alter des Kindes, seiner bisherigen Beziehung zu den Eltern und dem gemeinsamen Lebensstil ab. 

Mehr oder weniger bekannt sind drei Umgangsmodelle, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Sie können bei der Entscheidungsfindung helfen.

  1. Das klassische Modell

Nach dem klassischen Modell lebt das Kind bei einem Elternteil und  besucht den anderen an jedem zweiten Wochenende. Auch die Feiertage und Ferien werden gerecht aufgeteilt. Diese gängige Lösung hat den Nachteil, dass das Kind für die jeweiligen Wochenenden aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird. Deshalb wird es umso schwieriger, wenn es zwischen zwei Städten pendeln muss.

  1. Das Wechselmodell

Beim Wechselmodell bleibt es nicht nur bei Besuchen eines Elternteils. Das Kind wohnt im Wechsel beispielsweise eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater. Diese Lösung ist gerecht, wenn beide Elternteile sich gleichermaßen um das Kind kümmern wollen. Leider wird das Kind aber gezwungen sein, wöchentlich die Tasche zu packen, um das Haus bzw. die Wohnung zu wechseln.

  1. Das Nestmodell

Mit dem Nestmodell versucht man, das ewige Hin- und Herfahren des Kindes zu vermeiden. Das Kind bleibt in einem Haus, während es die Eltern abwechselnd betreuen. Der Elternteil, der das Kind gerade nicht betreut, wohnt so lange in mindestens einer weiteren Wohnung. Dem Kind wird damit ermöglicht, in seinem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Allerdings bedeutet das entweder eine hohe finanzielle Belastung, weil drei Wohnungen unterhalten werden müssen, oder einen tiefen Einschnitt in die Privatsphäre, da man sich eine Wohnung mit der Ex-Partnerin teilen muss, in der man dann abwechselnd wohnt.

Achtung: Jede Vereinbarung muss vor Gericht standhalten. Es ist beispielsweise unzulässig, das Umgangsrecht grundlos auszuschließen. 

Was passiert bei Uneinigkeit?

Wenn man sich mit der Ex-Partnerin nicht einigen kann, entscheidet das Familiengericht über den Umfang und/oder die Ausgestaltung des Umgangsrechts. Erst wird in einem Vermittlungsverfahren versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Teilweise mithilfe des Jugendamtes. Wenn das Verfahren jedoch erfolglos bleibt, entscheidet das Gericht über das Umgangsrecht zugunsten des Kindeswohls.

Unter besonderen Umständen kann das Umgangsrecht sogar ganz verweigert werden, etwa wenn ein Elternteil gewalttätig wird.

Ihre Grundeinstellung ist entscheidend

Im Normalfall ist die Ex-Partnerin genauso am Wohl des gemeinsamen Kindes interessiert, wie Sie selbst. Treten Sie ihr deshalb verständnisvoll und mit Anstand gegenüber. Es liegt an Ihnen, während und nach der Ehescheidung ein Vorbild für Ihre Kinder zu sein bzw. zu bleiben. Nichts ist destruktiver als vor dem Kind verzweifelt über die Ex herzuziehen oder um die Beziehung zu trauern. Damit erweckt man nur ein Desinteresse an weiteren Besuchen. 

Stattdessen können Sie die Bindung zu Ihrem Kind stärken, indem Sie interessiert an seinem Leben teilnehmen. Nutzen Sie deshalb die Besuchszeiten effektiv miteinander. Nur so können Sie Ihrem Kind authentisch familiäre Werte vermitteln. Geben Sie Ihren Kindern das Gefühl, gewollt zu sein. Damit legen Sie einen wichtigen Grundstein dafür, dass Ihre Kinder als Erwachsene zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten werden. 

Der Autor

Scheidungsanwalt Niklas ClamannNiklas Clamann ist Rechtsanwalt in Münster (Westf.). Mit seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei ist er auf dem Gebiet des Familien- und Scheidungsrechts spezialisiert. Seine Website und weitere Informationen zu dem Thema Umgangsrecht finden Sie unter: www.online-scheidung-deutschland.de 

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Ein Kommentar

  1. Feb 27, 2022

    Dass sich geschiedene Eltern bezüglich des Umgangsrechtes für die Kinder nicht einig sind, kommt nicht selten vor. So gibt es Fälle, in denen beide Eltern den jeweils anderen Elternteil für einen schädlichen Umgang für die Kinder halten. Als Elternteil ist es hilfreich, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden und ihm zu schildern, weshalb sie dem Ex-Partner keinen guten Umgang mit den Kindern zutrauen.

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