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Vater werden um jeden Preis?

Was Männer über Leihmutterschaft wissen sollten

Was Männer über Leihmutterschaft wissen sollten

Über Leihmutterschaft reden vor allem Frauen, Ärztinnen und Juristen (sofern es dabei nicht gerade um die Causa Jens Spahn geht). Der Mann steht oft daneben. Er unterschreibt, zahlt, begleitet und fragt sich leise, welche Rolle er in dieser Geschichte eigentlich spielt. Der Gentleman-Blog dreht die Perspektive um: Was bedeutet der Weg über eine Leihmutter für einen Mann, der Vater werden will? Wofür trägt er Verantwortung? Und worauf muss er achten, rechtlich wie menschlich, bevor er irgendetwas unterschreibt?

Der Kinderwunsch des Mannes ist kein Nebenschauplatz

Männer sprechen seltener über einen unerfüllten Kinderwunsch. Kleiner ist er deshalb nicht. Viele schieben ihn jahrelang zur Seite, weil die Partnerin die Behandlungen, die Hormonspritzen und jede einzelne Enttäuschung am eigenen Körper erlebt und man ihr nicht noch die eigene Trauer aufladen will. Wer dann irgendwann das Wort Leihmutterschaft ausspricht, merkt schnell: Es geht nicht mehr nur um Medizin. Es geht darum, wie weit man für ein eigenes Kind gehen will. Und ob beide dasselbe meinen, wenn sie „eigenes Kind“ sagen.

Für manche Männer stellt sich die Frage von Anfang an anders. Schwule Paare und alleinstehende Männer haben keine Partnerin, die selbst schwanger werden könnte. Für sie ist die Leihmutterschaft oft der einzige Weg zu einem genetisch eigenen Kind. Hier steht der Mann nicht daneben, sondern im Zentrum. Gerade diese Männer stoßen allerdings in vielen Ländern auf verschlossene Türen.

Was in Deutschland verboten ist – und was nicht

In Deutschland ist Leihmutterschaft nicht erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet Ärzten, bei einer Frau, die das Kind nach der Geburt abgeben soll, eine künstliche Befruchtung oder einen Embryotransfer vorzunehmen. Das Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt außerdem, Leihmütter zu vermitteln oder öffentlich zu suchen.

Weniger bekannt ist, wer sich dabei nicht strafbar macht: die Leihmutter selbst und die Wunscheltern. Wer im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nimmt, begeht nach deutschem Recht keine Straftat. Schwierig wird es erst danach, wenn das Kind in Deutschland rechtlich zu seinen Eltern gehören soll.

Politisch ist das Thema nicht abgeschlossen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat 2024 empfohlen, eine altruistische Leihmutterschaft unter engen Voraussetzungen zu erlauben, also ohne Bezahlung und etwa im Familien- oder Freundeskreis. Ein Gesetzgebungsverfahren gibt es bisher nicht, und eine schnelle Änderung zeichnet sich nicht ab. Wer heute diesen Weg geht, geht ihn deshalb fast immer im Ausland.

Genetisch Vater ist nicht automatisch rechtlich Eltern

Bei der heute üblichen Form, der gestationellen Leihmutterschaft, entsteht der Embryo im Labor. Die Samenzelle stammt meist vom Wunschvater, die Eizelle von der Wunschmutter oder einer Spenderin. Die Leihmutter ist mit dem Kind genetisch nicht verwandt. Das klingt nach Klarheit. Im deutschen Recht ist es das nur zum Teil.

Mutter ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Frau, die das Kind geboren hat, also die Leihmutter. Der genetische Vater kann die Vaterschaft anerkennen, meist schon in der deutschen Botschaft im Geburtsland. Dafür braucht er allerdings die Zustimmung der Leihmutter. Ist sie verheiratet, gilt nach deutschem Recht zunächst ihr Ehemann als Vater, was das Verfahren zusätzlich verkompliziert. Erst mit der anerkannten Vaterschaft erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und einen Reisepass. Die Partnerin oder der Partner des Vaters wird häufig erst über eine Stiefkindadoption rechtlich zum zweiten Elternteil.

Wie unterschiedlich das ausgehen kann, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2014. Zwei Männer hatten in Kalifornien ein Kind von einer Leihmutter bekommen, ein dortiges Gericht hatte beide als Eltern festgestellt. Der BGH erkannte diese Entscheidung an. Eine wesentliche Rolle spielte, dass einer der beiden der leibliche Vater ist. Ein Freibrief ist das nicht. Spätere Entscheidungen zeigen die Grenzen: Wo im Ausland nur eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, aber kein Gericht entschieden hat, muss die Wunschmutter das Kind in Deutschland in der Regel adoptieren. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Welches Land man wählt, entscheidet deshalb auch darüber, wie einfach dieser Schritt später wird.

Wohin Paare ausweichen: vier Länder im Vergleich

Wer im Ausland sucht, stößt auf Kliniken, Agenturen und Erfahrungsberichte, die sich in Preis, Ablauf und rechtlicher Absicherung stark unterscheiden. Vier Länder tauchen dabei besonders häufig auf.

Ukraine

Lange war die Leihmutterschaft in der Ukraine auch aufgrund der vergleichsweise geringen Kosten für viele deutsche Paare der naheliegende Weg. Das Land hat das Verfahren gesetzlich geregelt, die Wunscheltern stehen von Anfang an in der Geburtsurkunde. Offen steht es aber nur verheirateten Paaren aus Mann und Frau mit medizinischem Grund. Schwule Paare und alleinstehende Männer sind ausgeschlossen.

Seit Kriegsbeginn hat sich die Lage grundlegend verändert. Die Bilder von Neugeborenen in Kiewer Schutzräumen, die auf ihre Eltern warteten, haben gezeigt, wie verletzlich das Modell ist. Hinzu kommt politische Unsicherheit: Im Sommer 2026 wurde im ukrainischen Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der Leihmutterschaft für Ausländer weitgehend verbieten würde. Beschlossen ist er bislang nicht. Wer heute über die Ukraine nachdenkt, muss deshalb nicht nur Kosten und Kliniken prüfen, sondern auch, was passiert, wenn sich Sicherheitslage oder Gesetze während der Schwangerschaft ändern.

Georgien

Georgien gilt als Alternative mit ähnlichem Modell und ähnlichem Preisniveau. Auch hier ist Leihmutterschaft gesetzlich erlaubt, allerdings ebenfalls nur für Paare aus Mann und Frau, die verheiratet sind oder seit mindestens einem Jahr zusammenleben. 2023 kündigte die Regierung an, das Verfahren für Ausländer zu verbieten. Umgesetzt wurde das nicht, die Unsicherheit ist aber geblieben.

USA

Die USA sind der älteste und teuerste Markt, und für viele Wunschväter der einzige realistische Weg. Ob und wie Leihmutterschaft erlaubt ist, entscheidet jeder Bundesstaat selbst. In Staaten wie Kalifornien steht sie auch schwulen Paaren und alleinstehenden Männern offen. Leihmütter durchlaufen dort in der Regel medizinische und psychologische Prüfungen, haben häufig bereits eigene Kinder und lassen sich anwaltlich vertreten.

Für deutsche Väter ist ein Punkt besonders wichtig: In vielen Staaten stellt ein Gericht schon vor der Geburt fest, wer die Eltern sind. Eine solche Gerichtsentscheidung erkennen deutsche Behörden und Gerichte deutlich leichter an als eine bloße Geburtsurkunde. Der BGH-Fall von 2014 ist dafür das beste Beispiel. Diese Sicherheit hat allerdings ihren Preis.

Kolumbien

Kolumbien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Ziel für Paare entwickelt, denen die USA zu teuer sind. Ein Gesetz zur Leihmutterschaft gibt es dort nicht. Das Verfassungsgericht hat in mehreren Urteilen Regeln aufgestellt und das Parlament wiederholt aufgefordert, das Thema gesetzlich zu ordnen. Weil klare Vorgaben fehlen, nehmen Agenturen dort auch schwule Paare und alleinstehende Männer an. Rechtliche Sicherheit bietet das kaum. 2026 hat ein Abgeordneter zudem einen Gesetzentwurf eingebracht, der Leihmutterschaft unter Strafe stellen würde.

Kurz gesagt: Die Ukraine und Georgien sind vergleichsweise günstig und gesetzlich geregelt, aber nur für heterosexuelle Paare offen und politisch unsicher. Die USA bieten die größte rechtliche Sicherheit und stehen allen Familienmodellen offen, kosten aber ein Vielfaches. Kolumbien liegt beim Preis dazwischen, ist offen, aber rechtlich ungeregelt.

Was der Weg kostet, finanziell und moralisch

Die Spannen sind groß und schwer vergleichbar, weil Agenturen unterschiedliche Leistungen in ihre Pakete packen. Grob lässt sich sagen: In der Ukraine und in Georgien rufen Anbieter häufig Summen im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich auf, in den USA liegen die Gesamtkosten oft deutlich über 150.000 US-Dollar. Hinzu kommen Posten, die selten in der ersten Preistabelle stehen: mehrere Behandlungszyklen, wenn der erste Transfer nicht gelingt, Anwälte im Ausland und in Deutschland, Reisen, Unterkunft während der Wochen nach der Geburt, Versicherungen und die Kosten einer Adoption.

Die Summe am Ende einer Preistabelle ist aber nur ein Teil der Rechnung. Wie wird die Leihmutter bezahlt und medizinisch betreut? Hat sie eine eigene, unabhängige Rechtsberatung? Wer entscheidet bei Komplikationen, etwa bei einer Mehrlingsschwangerschaft oder einer Erkrankung des Kindes? Was geschieht, wenn die Wunscheltern sich trennen? Wer darauf keine klaren Antworten bekommt, sollte nicht unterschreiben. Ganz gleich, wie groß der Wunsch ist.

Dahinter steht eine unbequeme Frage, der sich jeder Wunschvater stellen sollte: Unter welchen Bedingungen hat sich diese Frau für die Schwangerschaft entschieden? Ein Honorar, das in den USA ein Zusatzeinkommen ist, kann in einem Land mit niedrigen Löhnen ein Vielfaches eines Jahresgehalts bedeuten. Das macht die Entscheidung der Leihmutter nicht automatisch unfrei. Es verpflichtet aber dazu, genau hinzusehen, mit wem man zusammenarbeitet.

Die Schwangerschaft aus der Ferne

Für werdende Väter ist eine Schwangerschaft immer auch eine Erfahrung aus zweiter Hand. Bei einer Leihmutterschaft wird das noch deutlicher. Das Kind wächst tausende Kilometer entfernt im Körper einer fremden Frau heran, oft in einem Land, dessen Sprache man nicht spricht.

Viele Wunscheltern berichten, dass ihnen der Kontakt zur Leihmutter geholfen hat: Ultraschallbilder per Videocall, kurze Nachrichten nach Arztterminen, im besten Fall ein Besuch während der Schwangerschaft. Wie eng dieser Kontakt sein kann, hängt stark vom Land und von der Agentur ab. Wer sich Nähe wünscht, sollte das früh ansprechen und sich nicht mit einem anonymen Modell zufriedengeben, nur weil es so angeboten wird.

Spätestens zur Geburt ist der Vater dann gefragt. Viele Paare reisen einige Wochen vorher an. In den ersten Stunden nach der Geburt übernehmen oft die Wunscheltern den ersten Hautkontakt mit dem Neugeborenen. Für viele Väter ist das der Moment, in dem aus einem Projekt ein Kind wird.

Die ersten Wochen: Behörden, Papiere, Elternzeit

Auf die Geburt folgt eine Phase, die viele unterschätzen. Bis die Vaterschaft anerkannt, die Staatsangehörigkeit geklärt und der Reisepass ausgestellt ist, vergehen oft Wochen. In dieser Zeit lebt die junge Familie im Hotel oder in einer Ferienwohnung, ohne Großeltern und Freunde, mit einem Neugeborenen und einem Stapel Formulare. Wer diese Zeit realistisch plant und genug Urlaub und Geld einkalkuliert, nimmt sich viel Druck.

Auch zu Hause bleibt einiges zu klären. Der rechtliche Vater hat Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Für den zweiten Elternteil hängt das zunächst davon ab, wie weit das Adoptionsverfahren ist. Mutterschutz gibt es für Wunscheltern nicht, weil er an die Geburt gebunden ist. Ein frühes, offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber erspart später unangenehme Überraschungen.

Verantwortung für mehr als einen Menschen

Wer Vater werden will, denkt zuerst an das Kind. Auf diesem Weg trägt ein Mann aber Verantwortung für mehrere Menschen. Für seine Partnerin oder seinen Partner. Eine Partnerin muss vielleicht gerade akzeptieren, dass sie selbst nicht schwanger wird. Für die Leihmutter, die neun Monate lang ein Kind austrägt, das nicht bei ihr bleiben wird, mit allen Risiken einer Schwangerschaft. Und für das Kind, das eines Tages fragen wird, wie es entstanden ist.

Die Partnerin gerät dabei womöglich am ehesten aus dem Blick. Viele Männer lösen gern Probleme: Angebote vergleichen, Kosten kalkulieren, Reisen planen. Das Gespräch darüber, wie es ihr mit diesem Weg geht, ersetzt es nicht. Darum: Stellen Sie diese Frage nicht einmal, sondern immer wieder.

Bei schwulen Paaren stellt sich eine eigene Frage: Wessen Samen wird verwendet, und was bedeutet das für den Partner, der nicht genetischer Vater ist? Auch das gehört zu Beginn des Prozesses besprochen, nicht erst im Labor.

Was Kinder später über ihre Herkunft wissen wollen

Hier gibt es eine ermutigende Nachricht aus der Forschung. Ein Team der Universität Cambridge hat Familien nach Eizellspende, Samenspende und Leihmutterschaft zwanzig Jahre lang begleitet, vom Säuglingsalter der Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie selbst junge Erwachsene waren. Beim psychischen Wohlbefinden und bei der Qualität der Beziehungen fanden die Forscher keine Unterschiede zu anderen Familien. Ein Detail sticht heraus: Wo Eltern schon im Vorschulalter offen über die Entstehung sprachen, waren die Beziehungen mit 20 Jahren besser. So fasst es die Studie von Susan Golombok zusammen.

Für Väter heißt das: Die Geschichte gehört erzählt. Nicht als Geständnis zum 16. Geburtstag, sondern früh und in einfachen Worten. In Deutschland haben Kinder zudem ein Recht darauf, ihre Abstammung zu kennen. Wer bei der Wahl von Agentur und Klinik darauf achtet, dass Name und Kontakt der Leihmutter und gegebenenfalls der Eizellspenderin dokumentiert werden, hält dem Kind später Türen offen. Welche Rolle die Leihmutter in der Familiengeschichte spielt, ob gelegentliche Grüße, regelmäßiger Kontakt oder gar keiner, klären Sie am besten vorher gemeinsam.

Vater werden, aber nicht um jeden Preis

Der Wunsch nach einem Kind ist legitim. Auch bei Männern, die ihn seltener aussprechen. Um jeden Preis muss er trotzdem nicht erfüllt werden. Wer diesen Weg ernsthaft prüft, braucht zuerst unabhängige Beratung: rechtlich durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht, und zwar bevor ein Vertrag mit einer Agentur unterschrieben ist, psychologisch am besten gemeinsam als Paar. Auch die Alternativen verdienen einen ehrlichen Blick: Adoption und Pflegeelternschaft sind schwierige Wege, aber eben auch Wege.

Manchmal ist das ehrlichste Ergebnis solcher Gespräche, einen anderen Weg zu gehen. Manchmal ist es die Gewissheit, dass dieser Weg der richtige ist. Entscheidend ist weniger, wie die Antwort ausfällt, als wie sie zustande kommt: bewusst, gemeinsam und mit offenen Augen für alle, die sie betrifft. Vater wird man nicht erst im Kreißsaal. Man wird es in dem Moment, in dem man Verantwortung übernimmt – auch für die Entscheidungen, die schwerfallen.

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